— Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 10. März 2025
Gültig ab: 10. März 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Inceptum (nachfolgend «Inceptum» oder «wir») und Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Sie»), die unsere KI-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

1. Definitionen

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Inceptum und dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil des Vertrags, sobald der Auftraggeber unser Angebot schriftlich annimmt oder eine entsprechende Auftragsbestätigung vorliegt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Inceptum ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Alle Geschäftsbeziehungen richten sich primär nach dem individuell ausgehandelten Vertrag; diese AGB gelten ergänzend.

3. Beschreibung der Dienstleistungen

Inceptum erbringt KI-bezogene Fachdienstleistungen. Der konkrete Umfang jedes Projekts wird im schriftlichen Angebot festgehalten. Inceptum ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Unterauftragnehmer zu vergeben, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die Gesamtleistung verantwortlich.

Inceptum erbringt Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung fachgerechter Sorgfalt. Es handelt sich in der Regel um eine Dienstleistungspflicht (Bemühungspflicht), nicht um eine Erfolgspflicht, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt eine aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, können zu Verschiebungen des Zeitplans führen. Inceptum ist berechtigt, entstandene Mehraufwände separat in Rechnung zu stellen.

5. Geistiges Eigentum

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt Inceptum dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, auf den vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht an den projektspezifischen Ergebnissen.

Allgemeine Methoden, Frameworks, generische Modellkomponenten und internes Know-how von Inceptum bleiben im Eigentum von Inceptum. Inceptum behält das Recht, diese in anderen Projekten weiterzuverwenden.

Vom Auftraggeber eingebrachte Daten, Inhalte und Informationen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Inceptum nutzt diese ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistung.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das vereinbarte Honorar wird im Angebot in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgendes Zahlungsschema:

Bei Zahlungsverzug behält sich Inceptum vor, die Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge zu unterbrechen. Massgebend ist das Schweizer Obligationenrecht (OR).

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und sie ausschliesslich zum vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, oder die der empfangenden Partei bereits bekannt waren. Sie besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren.

8. Haftungsbeschränkung

Inceptum haftet für direkte Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, bis zur Höhe des für das betreffende Projekt vereinbarten Honorars.

Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder sonstige mittelbare Schäden haftet Inceptum nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Inceptum schliesst jede Haftung aus, die auf unsachgemässer Nutzung der gelieferten Ergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte beruht. KI-Modelle und Systeme können fehlerbehaftet sein; eine fehlerfreie Funktion oder ein spezifisches Ergebnis wird nicht zugesichert.

9. Kündigung und vorzeitige Beendigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist auflösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung behoben wird.

Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits entstandene Aufwände werden vollständig in Rechnung gestellt.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern, Schweiz. Inceptum ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz- oder Geschäftssitz zu belangen.

11. Änderungen dieser AGB

Inceptum behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die aktuelle Version ist auf dieser Seite abrufbar. Für laufende Verträge gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sofern keine wesentlichen Anpassungen vorgenommen werden, denen der Auftraggeber widerspricht.

12. Kontakt für rechtliche Angelegenheiten

Inceptum — Rechtliche Anfragen
Hirschengraben 6, 6003 Luzern, Schweiz
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 41 738 24 51